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Foto eines Ordrelagerscheins

Der OrSuisse Ordre-Lagerschein

Bei OrSuisse erhalten Sie Lagerscheine für Ihr hinterlegtes Edelmetall. Nach Schweizerischem Obligationenrecht gelten diese Dokumente als Wertpapier und sichern die Herausgabe Ihrer Ware. Darüber hinaus ermöglicht Ihnen der Ordre-Lagerschein die volle Übertragbarkeit per einfachem Indossament.

Durch die OrSuisse-Lagerscheine werden Ihre Edelmetalle fungibel und liquide. Die Ordre-Lagerscheine lassen sich vielfältig als Wertpapier einsetzen, zum Beispiel zur Besicherung von Krediten. Sie können Ihre Lagerscheine auch direkt an autorisierte Händler zu aktuellen Edelmetallkursen verkaufen.

Die Lagerung Ihrer Edelmetalle erfolgt mit Vollrisikoversicherung und ausserhalb des Bankensystems in den sichersten Tresoren der Schweiz. Lagerscheine können grundsätzlich auf alle Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin und Palladium in allen Stückelungen ausgestellt werden. Für die Lagerung von Silberbarren und anderen weissen Edelmetallen bieten wir Ihnen auf Wunsch auch die mehrwertsteuerfreie Unterbringung und Übertragung im Zollfreilager an.

Pro Lagerschein können bis zu 10 Produkte gleichen Metalls und Stückelung eingelagert werden.

Möchten Sie zum Beispiel 15 Goldmünzen der Sorte Krügerrand zu 1 Unze deponieren, erhalten Sie zwei Lagerscheine:

  1. Lagerschein: 10 x 1 oz Gold Krügerrand
  2. Lagerschein: 5 x 1 oz Gold Krügerrand
Drei Krügerrand Münzen übereinander

Gut zu wissen

  • Da es sich bei Ordre-Lagerscheinen um Wertpapiere handelt, kann ohne diese keine Auslagerung Ihrer Edelmetalle vorgenommen werden.
  • Jeder Lagerschein existiert nur in einer einzigen Ausfertigung.
  • OrSuisse garantiert, dass Ihre physischen Barren oder Münzen bei uns hinterlegt sind.
  • Bei einer Auslagerung zieht OrSuisse den entsprechenden Lagerschein ein.
Vorderansicht eines Ordrelagerscheins

Ihre Vorteile im Überblick

  • Lagerung von Gold, Silber, Platin, Palladium
  • Direktes Eigentum an hinterlegter Ware
  • Gebührenzahlung in CHF, EUR, Bitcoin, Ether oder Stablecoins
  • Jederzeitige Auslieferbarkeit
  • Lagerung segregiert in Einzelverwahrung
  • Lagerung ausserhalb des Bankensystems
  • Garantierte Echtheit aller gelagerten Metalle
  • Beleihbarkeit der Lagerscheine (Collateral)
  • Leichte Übertragbarkeit durch einfaches Indossament
  • Höchste Diskretion bezüglich Kundendaten
  • Mehrwertsteuerfreier Übertrag von gelagertem Silber aus dem Zollfreilager

Lagerscheinabfrage und Wertermittler

Zur Ermittlung des Werts und der vorab bezahlten Lagerdauer eines Lagerscheins, können Sie entweder die Lagerscheinabfrage ohne Anmeldung nutzen oder unser Musterdepot mit Ihrem persönlichen Login. Hier haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Lagerscheine zu speichern und behalten somit immer ihren Wert im Überblick.

Geben Sie zur Existenzabfrage oder Wertermittlung eines Lagerscheins die Seriennummer ein. Diese finden Sie auf der Vorderseite Ihres Ordre-Lagerscheins (siehe Abbildung rechts).

Zur Anzeige weiterer Details, wie der Wertangabe, geben Sie zusätzlich den Verifikationscode an, den Sie auf der Rückseite des Lagerscheins finden (siehe Abbildung rechts).

Achten Sie bei der Eingabe auf Gross- und Kleinschreibung, wie original angegeben.

Seriennummer auf dem Ordrelagerschein
Ausschnitt der Rückseite des Lagerscheins

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund unserer Sicherheitsbestimmungen keine telefonischen Auskünfte über Lagerscheindetails geben können.

Hohes Augenmerk auf Fälschungssicherheit

Bei einer Onlineverwaltung mit gespeicherten Kundendaten besteht trotz umfangreicher Sicherheitsmassnahmen immer das Risiko eines Datenverlusts oder Datendiebstahls. Dagegen sind die Gefahren physischer Wertpapiere, die auf hinterlegte Güter ausgestellt sind, begrenzt. Ein Risiko besteht in der Fälschbarkeit dieser Dokumente.

Daher verlässt sich OrSuisse beim Druck der Lagerscheine auf Giesecke & Devrient – eine der erfahrensten Sicherheitsdruckereien der Welt.

Die Sicherheitsstandards des Unternehmens entsprechen denen des Gelddruckens. Damit bietet Ihnen OrSuisse die höchstmögliche Fälschungssicherheit Ihrer Ordre-Lagerscheine.

Zusätzlich stehen OrSuisse und den autorisierten Händlern spezielle Prüfverfahren für die Lagerscheine zur Verfügung.

Schloss als Symbol für Sicherheit

Einfache Prozesse zu Verlängerung, Umlagerung und Umtausch

Die OrSuisse Ordre-Lagerscheine bieten Ihnen eine flexible Handhabung. Sie können Ihre Lagerscheine jederzeit bei uns umtauschen, verlängern oder eine Umlagerung veranlassen.

Ein Umtausch wird zum Beispiel notwendig, wenn Sie eine Umlagerung wünschen oder alle sechs Indossamentsfelder des Lagerscheins (Rückseite) verwendet wurden. Ihre verbliebenen Lagergebühren werden vollständig gutgeschrieben.

Eine Verlängerung ist nötig, wenn die vorab bezahlte Lagerdauer abgelaufen ist.

Weitere Informationen

Übertrag eines Lagerscheins per Indossament

Ordre-Lagerscheine können Sie ganz einfach per Indossament (direkt auf dem Papier) mit Adresse und Unterschrift auf einen neuen Eigentümer übertragen.

Es gibt keine weiteren Formvorschriften. Wir empfehlen Ihnen jedoch, den Übertrag zusätzlich schriftlich festzuhalten, durch Quittung oder Kaufvertrag.

  1. Der Ersteigentümer ist auf der Vorderseite des Lagerscheins vermerkt.
  2. Er unterzeichnet den Lagerschein auf der Rückseite.
  3. Ein Lagerscheinübertrag wird in ein Indossamentsfeld eingetragen.

Hinweis: Nutzen Sie beim Verkauf/Kauf eines Lagerscheins den Wertermittler, siehe oben.

Bildsausschnitt eines Ordrelagerscheins mit dem Namen des Ersteigentümers

Ersteigentümer

Bildsausschnitt eines Ordrelagerscheins mit dem Unterschriftsfeld für den Ersteigentümer

Unterschrift Ersteigentümer

Indossament auf der Rückseite des Ordrelagerscheins

Indossament

Paragraph Symbol

Lagerscheinverlust und Kraftloserklärung

Bei einem Lagerscheinverlust kommt das Verfahren der Kraftloserklärung zur Anwendung. Der Verlust muss OrSuisse unverzüglich angezeigt werden, damit die betreffenden Lagerscheinnummern bekannt sind.

Wir unterstützen Sie bei der Einleitung Ihrer Kraftloserklärung. Diese wird nach Obligationenrecht vor einem Schweizer Gericht durchgeführt. Mit Abschluss des Verfahrens wird eine Neuausstellung des Lagerscheins durch OrSuisse vorgenommen.

Während der Kraftloserklärung bleibt Ihr Eigentum an den hinterlegten Edelmetallen bestehen.

Die aktuelle Liste der für kraftlos erklärten Lagerscheine können Sie hier einsehen.

Warum Ordrelagerschein und nicht Orderlagerschein?

Wissenswert ist, dass die handelbaren Lagerscheine nur in der Schweiz als Ordrelagerscheine bezeichnet werden. Dabei liegt das Augenmerk auf der besonderen Buchstabenfolge, die vom französischen Schreibstil abgeleitet wurde. In Deutschland und Österreich ist dagegen die Schreibweise Orderlagerschein gebräuchlich.

Sie möchten mehr erfahren?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Tel.: +41 (0)41 511 53 88
E-Mail: info@orsuisse.ch

Detaillierte und weiterführende Informationen zu handelbaren Lagerscheinen für Edelmetalle.

Antworten auf häufig gestellte Fragen und weitere Informationen finden Sie auch in unserem übersichtlich gestalteten FAQ-Bereich.