Foto eines Ordrelagerscheins

Der OrSuisse Ordre-Lagerschein

Bei OrSuisse erhalten Sie Lagerscheine für Ihr hinterlegtes Edelmetall. Nach Schweizerischem Obligationenrecht gelten diese Dokumente als Wertpapier und sichern die Herausgabe Ihrer Ware. Darüber hinaus ermöglicht Ihnen der Ordre-Lagerschein die volle Übertragbarkeit per einfachem Indossament.

Durch die OrSuisse-Lagerscheine werden Ihre Edelmetalle fungibel und liquide. Die Ordre-Lagerscheine lassen sich vielfältig als Wertpapier einsetzen, zum Beispiel zur Besicherung von Krediten. Sie können Ihre Lagerscheine auch direkt an autorisierte Händler zu aktuellen Edelmetallkursen verkaufen.

Die Lagerung Ihrer Edelmetalle erfolgt mit Vollrisikoversicherung und ausserhalb des Bankensystems in den sichersten Tresoren der Schweiz. Lagerscheine können grundsätzlich auf alle Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin und Palladium in allen Stückelungen ausgestellt werden. Für die Lagerung von Silberbarren und anderen weissen Edelmetallen bieten wir Ihnen auf Wunsch auch die mehrwertsteuerfreie Unterbringung und Übertragung im Zollfreilager an.

Pro Lagerschein können bis zu 10 Produkte gleichen Metalls und Stückelung eingelagert werden.

Möchten Sie zum Beispiel 15 Goldmünzen der Sorte Krügerrand zu 1 Unze deponieren, erhalten Sie zwei Lagerscheine:

  1. Lagerschein: 10 x 1 oz Gold Krügerrand
  2. Lagerschein: 5 x 1 oz Gold Krügerrand
Drei Krügerrand Münzen übereinander

Gut zu wissen

  • Da es sich bei Ordre-Lagerscheinen um Wertpapiere handelt, kann ohne diese keine Auslagerung Ihrer Edelmetalle vorgenommen werden.
  • Jeder Lagerschein existiert nur in einer einzigen Ausfertigung.
  • OrSuisse garantiert, dass Ihre physischen Barren oder Münzen bei uns hinterlegt sind.
  • Bei einer Auslagerung zieht OrSuisse den entsprechenden Lagerschein ein.