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Silberprodukte

Überblick:

Insbesondere deutsche Edelmetallhändler profitierten in der Vergangenheit von der Differenzbesteuerung bei Silberanlagen. Dadurch konnten sie ihren Kunden günstige Angebote machen. Doch auch nach Abschaffung dieses Steuervorteils können Händler Silber vergünstigt anbieten. Denn bei einer Verwahrung im Schweizer Zollfreilager muss keine Mehrwertsteuer erhoben werden. Zudem erhalten Händler oder Kunden beim Betreiber OrSuisse international handelbare Lagerscheine für Edelmetalle.

Der grosse Vorteil von Zollfreilagern liegt auf der Hand. Bei einem klassischen Verkauf von Silberanlagen an der Ladentheke oder im Onlineshop erfolgt die Auslieferung der Ware in der Regel direkt an den Kunden. Bei Transaktionen dieser Art muss der landesübliche Mehrwertsteuersatz auf den Nettopreis erhoben werden. In vielen europäischen Ländern liegt der Anteil inzwischen bei über 20 Prozent. Zum Vergleich, der Kauf oder Verkauf von Goldanlagen ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Doch es ist auch möglich, die Mehrwertsteuer beim Kauf von Silber einzusparen. Um dies zu erreichen, wird das Anlagesilber direkt in das zollfreie Warenlager verbracht, wo es auf unbestimmte Zeit verwahrt werden kann.

Ein Gebäude des Zollfreilagers Embraport in der Nähe des Flughafens Zürich. Eines von mehreren Zollfreilagern in der Schweiz
Eines der Gebäude im Zollfreilager Embraport in Embrach

Betrieben werden die Zollfreilager (ZFL) von spezialisierten Unternehmen wie OrSuisse AG aus der Schweiz. Die Besonderheit: Solange die Silbermünzen und -barren in diesem zollfreien Umfeld bleiben, gelten sie als nicht ins Land eingeführt. Das heisst, es fallen weder Zolleinfuhrgebühren noch Mehrwertsteuer an. Darin eingeschlossen sind Bestandsverkäufe ohne Warenbewegungen. Überwacht werden die Hochsicherheitsanlagen von der eidgenössischen Zollverwaltung. Zollfreilager in der Schweiz eignen sich daher für Edelmetallhändler und Kunden auf der ganzen Welt.

Anpassung

Das deutsche Umsatzsteuergesetz sieht in Paragraf 25a Absatz 3 vor, dass Händler numismatische Silbermünzen aus Nicht-EU-Staaten zu einer ermässigten Einfuhrumsatzsteuer von 7 Prozent einkaufen können. Bei einem späteren Verkauf an die Kundschaft musste für diese Ware auch nach 2014 nicht der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Hundertstel erhoben werden. Vielmehr addierten Händler die Vorsteuer auf ihren Einkaufspreis, und der volle Satz galt nur noch für die entstehende Differenz zum Verkaufspreis. Investoren konnten so beim Silberkauf bis zu 12 Prozentpunkte an Mehrwertsteuer sparen.

Ende September 2022 schärfte das Bundesfinanzministerium das bestehende Gesetz nach und bezog die Differenzbesteuerung nur noch auf münzkundliche Sammlerstücke. Mit Abschaffung der Differenzbesteuerung waren neu geprägte Silbermünzen, Silbermünzbarren sowie Platinmünzen von dem Steuervorteil ausgenommen. Das führte zu einer Verteuerung dieser Investmentprodukte und Anlagesilber verlor deutlich an Attraktivität.

Vorteile

Über Zollfreilager in der Schweiz können Edelmetallhändler ihre Silberware jedoch vollständig mehrwertsteuerfrei anbieten. Für ihre Kunden bedeutet das: Silber kaufen ohne Mehrwertsteuer (MWST) und damit mehr Weissmetall für das investierbare Budget zu erhalten. Im Umkehrschluss führt dies zu Umsatzsteigerungen. Denn während ein deutscher Kunde für ein Volumen von 25’000 Euro inklusive MWST gerade einmal 800 Silbermünzen des Typs Krügerrand zu einer Feinunze erhält, sind es beim mehrwertsteuerfreien Ewerb rund 200 Münzen mehr. So lassen sich höhere Preise beim Kauf von Silber vermeiden.

Silber ohne Mehrwertsteuer verkaufen zu können, stellt einen Wettbewerbsvorteil dar, den sonst nur Grosshändler mit eigenen Zollfreilagern nutzen können. Edelmetallanbieter jeder Unternehmensgrösse und aus allen Ländern können zollfrei ihre Weissmetalle bei OrSuisse lagern, ohne selbst ein Zollfreilager betreiben zu müssen. Dabei übernimmt der Lagerspezialist den gesamten damit verbundenen Aufwand wie professionelle Lagerung, Abwicklung, Versicherung, Rechnungsstellung, rechtliche Aspekte und vieles mehr.

Möglich ist die Edelmetalllagerung im Zollfreilager für Grosskunden ebenso wie für Kleinunternehmen. Denn die Teilnahme an der Zollfreilagerung ist mit keiner Mindestlagergebühr verbunden. Somit können Anbieter Lagerflächen auch bereits unter einem Volumen von 100’000 Schweizer Franken nutzen. Zudem erhalten Händler oder deren Kunden voll handelbare Lagerscheine für das hinterlegte Gut, sodass jederzeit ein Verkauf ohne Warenbewegung möglich ist.

Ein weiterer Vorteil für Verkäufer besteht darin, dass sie ihren Kunden direkt eine professionelle und versicherte Lagerstätte für die erworbenen Silberbarren oder Silbermünzen anbieten können. Einen solchen Service begrüssen viele Silberinvestoren, da das weisse Edelmetall schnell ein höheres Volumen erreicht und klassische Bankschliessfächer mengen- und gewichtstechnisch an ihre Grenzen kommen.

Partner

Anbieter haben die Möglichkeit, ihren Silberbestand oder Teile davon bei OrSuisse im Zollfreilager zu deponieren und von dort aus zu verkaufen. Alternativ können sie ihren Kunden Silber als Herstellerware anbieten und sie nach dem Verkauf direkt an das zollfreie Hochsicherheitslager in Zürich-Embrach anliefern lassen. Die Ware wird vollversichert und segregiert gelagert. Dazu werden entweder die Seriennummern der Barren oder die Siegelnummern von Münztuben und Masterboxen erfasst. So wird sichergestellt, dass keine Sammelware, sondern nur die tatsächlich eingelieferten Originale auf den Händler oder dessen Kundschaft eingetragen sind. Und bei einer Auslieferung oder einem internen Verkauf wird genau dieser Bestand genutzt.

Um die Verkaufsabwicklung für Silberanbieter und Anleger so einfach wie möglich zu machen, stellt OrSuisse nach Schweizerischem Obligationenrecht sogenannte Ordre-Lagerscheine aus, die wie Wertpapiere international gehandelt werden können. Diese spezifischen Bestandsdokumente können einfach übertragen werden. Sie lassen sich als Sicherheit für Kredite oder Anzahlungen einsetzen und garantieren die Auslieferung des physischen Edelmetalls, das darauf eingetragen ist. Ordre-Lagerscheine können auf Wunsch auch direkt auf den Namen des Endkunden ausgestellt und diesem im Original übergeben werden.

Kontaktieren

OrSuisse bietet Edelmetallhändlern aus Deutschland, Europa und weltweit exakt auf den jeweiligen Bedarf zugeschnittene Programme zur Verwahrung von Silber in Zollfreilagern. Alle Details zu den individuellen Lösungen lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Dazu möchten wir Sie gerne einladen. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Nachricht zur Terminabsprache.

Nach dem Kauf werden die zur Verwahrung vorgesehenen Edelmetalle vom Händler über einen Werttransport direkt am Zollfreilager angeliefert. Kunden können Lagerplätze zum Beispiel über private Unternehmen wie OrSuisse in Anspruch nehmen. Dabei bietet der Lagerspezialist aus der Schweiz ausschliesslich eine segregierte Einzelverwahrung inklusive Vollversicherung an. Gegenüber einer klassischen Sammellagerung hat die gesonderte Unterbringung den Vorteil, dass die original eingelieferten Stücke auf den Namen des Kunden registriert werden – statt eines gleichwertigen Anteils – und sein Eigentum bleiben.

Die Bestandsgrösse kann anhand des Bedarfs selbst gewählt werden und jederzeit erweitert werden, da bei OrSuisse die Lagerung im Zollfreilager ohne Mindestlagergebühr erfolgt. So können Anleger nach Belieben Silber, Platin oder Palladium hinzukaufen und zusammenführen. Ebenso einfach ist es möglich, Teile des Bestands zu verkaufen, zum Beispiel an Händler oder andere Investoren. Findet dabei keine Warenbewegung statt, sondern lediglich ein Eigentümerwechsel, bleibt auch diese Transaktion mehrwertsteuerfrei.

Für Anleger ist dies einfach über handelbare Edelmetall Lagerscheine von OrSuisse zu realisieren. Ausgestellt werden die sogenannten Ordre-Lagerscheine für die hinterlegten Waren. Sie beinhalten die Barrennummern oder Siegelziffern der Münztuben und lassen sich dadurch eindeutig zuordnen. Nach Schweizerischem Obligationenrecht haben diese Dokumente den Stellenwert von handelsfähigen Wertpapieren. Sie sichern zudem die Herausgabe der physischen Edelmetalle zu und lassen sich bei Bedarf einfach übertragen.

OrSuisse AG
Rathausplatz 7
6460 Altdorf UR
Schweiz

Tel.: +41 (0)41 511 53 88
E-Mail: info@orsuisse.ch

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Mehr Informationen

Überblick:

  • Anders als bei Goldanlagen müssen Edelmetallhändler beim Verkauf von Silberanlagen die volle Mehrwertsteuer des Landes erheben. Das gilt ebenfalls für Platin- oder Palladiumprodukte.
  • Doch bei anschliessender Verwahrung im Zollfreilager können Endkunden Barren oder Münzen aus Weissmetallen ohne Mehrwertsteuer kaufen. Dadurch lassen sich Umsatzsteigerungen beim Silberverkauf erzielen.
  • Die vom Landeszoll überwachten Hochsicherheitslager werden von spezialisierten Unternehmen wie OrSuisse betrieben und gesetzlich als zollfreier Raum behandelt. Sie befinden sich in der Schweiz.
  • Sofern die Vermögenswerte das zollfreie Lager nicht verlassen, fallen weder Zollabgaben noch Steuern an. Ein Verkauf ohne Warenbewegung bleibt ebenfalls abgabenfrei.
  • Edelmetallhändler müssen nicht selbst ein zollfreies Lager unterhalten, aber können von dem Marktvorteil profitieren. So ist auch ein Zollfreilager für Kleinkunden möglich.
  • Die Ware wird professionell und ausschliesslich in Einzelverwahrung gelagert. Eine Vollversicherung ist integriert. Der Kaufmann muss sich um nichts kümmern.
  • Für die hinterlegten Edelmetalle erhalten Händler oder deren Kunden Ordre-Lagerscheine, die wie Wertpapiere gehandelt und eingesetzt werden können.