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So kaufen Sie Silber ohne Mehrwertsteuer

Die Vorteile des Zollfreilagers für Weissmetalle in der Übersicht

Physisches Silber zählt bereits seit vielen Jahren zu den beliebten Anlageprodukten. Jedoch müssen Investoren berücksichtigen, dass beim Kauf weisser Edelmetalle grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt. Als Alternative bieten Zollfreilager den mehrwertsteuerfreien Erwerb von Silber, Platin oder Palladium. Dadurch können Anleger mehr Barren oder Münzen für ihr investierbares Kapital erhalten.

Goldanleger haben es deutlich einfacher als Silberinvestoren, denn sie müssen in der Regel beim Kauf von Goldmünzen oder Goldbarren in Europa keine Mehrwertsteuer entrichten. Dies ist historisch begründet aus der Zeit, als Gold noch offizielles Zahlungsmittel war. Heute gilt Gold abgesehen von der mehrwertsteuerpflichtigen Schmuckproduktion als reines Anlageprodukt. Wohingegen Weissmetalle zugleich als Industrierohstoffe geführt und beim Kauf besteuert werden – vordergründig um eine Verknappung zu vermeiden. Seit Januar 2024 beläuft sich der MWST-Satz in der Schweiz auf 8,1 Prozent. In Deutschland werden seit 2014 sogar 19 Hundertstel Umsatzsteuer erhoben. In Österreich beläuft sich die Abgabe auf 20 und in Italien auf 21 Prozent.

Verschiedene Silber Münzen wie Krügerrand, Maple Leaf und Wiener Philharmoniker
Für Anleger gibt es verschiedene Silbermünzen zu kaufen

Für Anleger bedeutet dies, dass sie ihre Silberprodukte in allen europäischen Ländern vergleichsweise teuer einkaufen müssen. Doch es besteht die Möglichkeit, die Zahlung der Mehrwertsteuer völlig legal zu umgehen. Die Lösung sind sogenannte Zollfreilager (ZFL) in der Schweiz, zum Beispiel bei OrSuisse AG. Die Transitlager ermöglichen den Kauf von Silber ohne Mehrwertsteuer.

Die steuerfreie Alternative - Was sind Zollfreilager?

Die einfachste Methode, Silber zu lagern, ist wohl das eigene Zuhause. Doch je nach Wert und Menge der Edelmetalle ist eine private Aufbewahrung nicht zu empfehlen. Hierbei spielen Sicherheitsaspekte und Versicherungsschutz wichtige Rollen. Erschwerend kommt hinzu, dass bei dieser Lagerform automatisch die gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt. Nicht so beim Silberkauf mit direkter Lieferung an das Zollfreilager in der Schweiz.

Dabei handelt es sich um offiziell zugelassene Warenlager ausserhalb der Europäischen Union (EU) für unversteuerte und unverzollte Güter wie zum Beispiel Edelmetalle, Kunstwerke oder alkoholische Getränke. Sie werden durch private Lagerhausgesellschaften wie OrSuisse genutzt und können von allen Interessenten aus dem In- und Ausland gleichermassen genutzt werden. Alle Lagerbestände und Warenbewegungen werden durch den Schweizer Zoll sowie durch Mitarbeiter des Unternehmens überwacht. Solange die Güter das Transitlager nicht verlassen, fallen weder Zollabgaben noch Steuern an. Daher ist diese Lagerform insbesondere zum mehrwertsteuerfreien Kauf von Silber und anderen Weissmetallen geeignet.

Vorteile der zollfreien Lagerung von Silber

Die weissen Edelmetalle sind in den Zollfreilagern sicher verwahrt. Moderne Hochsicherheitsanlagen zeichnen sich durch einen maximalen Einbruch- und Diebstahlschutz aus. OrSuisse bietet seinen Kunden ausschliesslich eine segregierte Lagerung. Das bedeutet, dass die Ware in Einzelverwahrung untergebracht ist und Sie immer die ursprünglich eingelieferten Stücke zurückerhalten, bei einhundertprozentiger Eigentumswahrung.

Zu den Vorteilen der Silberlagerung im ZFL bei OrSuisse gehört ebenfalls ein umfangreicher Versicherungsschutz. Mengen- oder Gewichtsbeschränkungen, wie sie bei einer reinen Schliessfachlagerung vorkommen können, sind im Zollfreilager nicht üblich. Darüber hinaus ist der Verkauf einzelner Stücke oder des gesamten Bestands jederzeit möglich, ebenso wie der Zukauf über einen autorisierten Edelmetallhändler.

Als Alleinstellungsmerkmal bietet OrSuisse die Ausstellung sogenannter Ordre-Lagerscheine. Die in Einzellagerung untergebrachten Edelmetalle werden mit Barren- oder Siegelnummern sowie den Wertangaben auf gesonderten Lagerscheinen erfasst. Diese Dokumente besitzen nach Schweizerischem Obligationenrecht den Status von handelbaren Wertpapieren. Sie können ganz ohne Warenbewegung verkauft oder übertragen werden.

Gut zu wissen: Als Staatsbürger ausserhalb der Schweiz profitieren Sie von umfangreichen Serviceleistungen wie zum Beispiel der unkomplizierten Ein- und Auslagerung, bei der Sie nicht persönlich anwesend sein müssen. Eine sichere und diskrete Lagerung ist jederzeit gewährleistet.

Was muss bei der zollfreien Lagerung von Silber beachtet werden

Damit Silber im Zollfreilager deponiert werden kann und mehrwertsteuerfrei bleibt, muss es bereits beim Erwerb zollfrei gekauft werden. Ansonsten fällt MWST an und der Abgabenvorteil des Zwischenlagers ist hinfällig. Kunden, die noch keine Edelmetalle besitzen oder den Bestand erweitern möchten, empfiehlt OrSuisse autorisierte Edelmetallhändler in der Schweiz oder in anderen Ländern.

So können Sie als Anleger Silber, Platin oder Palladium an der Ladentheke oder online kaufen und direkt an das zollfreie Hochsicherheitslager liefern lassen. Auf diese Weise bleibt Ihr Einkauf ohne Mehrwertsteuerberechnung. Die Fachhändler können Sie ebenfalls dabei unterstützen, wenn Sie Ihre Edelmetalle aus dem ZFL oder Ihre Ordre-Lagerscheine verkaufen möchten. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls im FAQ-Bereich von OrSuisse.

Welche Silberprodukte eignen sich zum Kauf ohne MWST?

Silber und andere Weissmetalle für Anleger stehen als Münzen, Barren oder Münzbarren zur Verfügung. Sie werden in vielen attraktiven Einheiten angeboten, sodass für jeden Anspruch und jedes Budget die passenden Produkte vorhanden sind. Dabei eignen sich alle Formen zur Verwahrung in einem Zollfreilager und damit zum mehrwertsteuerfreien Kauf.

Aufeinandergestapelte 5 kg Silber Barren
Silberbarren sind sehr beliebt bei Anlegern vorallem die 1, 5 und 15 kg Barren

Bei der Auswahl der Silberprodukte sollten sich Investoren fachlich beraten lassen und zu bekannten Ausgaben greifen, die sich später bei Bedarf wieder gut verkaufen lassen. Dazu zählen Klassiker wie Maple Leaf, Krügerrand, Känguru oder Wiener Philharmoniker. Diese Bullionmünzen zeichnen sich durch hohe Feingehalte sowie Prägequalitäten aus und verfügen über einen Nennwert. Damit gelten sie als formal gültiges Zahlungsmittel des Ausgabelandes. Der Fokus sollte auf der begehrten Stückelung zu einer Feinunze Silber oder 31,103 Gramm liegen. Nachfolgend finden Sie die Auflistung bekannter Silbermünzen:

SilbermünzeFeingehaltAusgabeland
American Eagle (seit 1986)999,0/1000USA
Australian Kangaroo (seit 1993)999,9/1000Australien
Britannia (seit 1997)999,0/1000Grossbritannien
China Panda (seit 1983)999,0/1000China
Eule von Athen, Silbermünzbarren (2019)999,0/1000Niue
Helvetia (von Echtgeld AG)999,0/1000Schweiz
Krügerrand (seit 2017)999,9/1000Südafrika
Maple Leaf (seit 1988)999,9/1000Kanada
Wiener Philharmoniker (seit 2008)999,0/1000Österreich

Bei der Auswahl von Silberbarren für das Zollfreilager sollten Investoren Produkte bevorzugen, die von Herstellern mit einer Zertifizierung der London Bullion Market Association (LBMA) ausgegeben werden. Erhältlich sind sie bereits ab einem Gramm. Beliebte Stückelungen sind die Grössen zu 1, 5 oder 15 Kilogramm. Hier finden Sie eine Auswahl von internationalen Silberraffinerien mit LBMA-Zertifizierung:

  • Argor-Heraeus SA, Schweiz
  • Heimerle & Meule GmbH, Deuschland
  • Metalor Technologies SA, Schweiz
  • Pamp SA, Schweiz
  • Perth Mint, (Western Australian Mint) Australien
  • Royal Canadian Mint, Kanada
  • Umicore AG & Co. KG, Belgien
  • Valcambi SA, Schweiz

Was ist beim Verkauf von Silber aus dem Zollfreilager zu beachten?

Silbermünzen oder Silberbarren sowie Produkte aus Platin oder Palladium können jederzeit aus dem Zollfreilager verkauft werden. Solange das Edelmetall dabei das ZFL nicht verlässt und sich lediglich der Eigentümer ändert, bleibt die Transaktion für Verkäufer und Käufer weiterhin mehrwertsteuerfrei. Doch sobald physische Ware aus der steuerfreien Zone genommen und damit eingeführt wird, fallen Zollgebühren und MWST an.

In der Regel verkaufen Anleger ihre Edelmetalle jedoch an andere Investoren oder Händler, die ebenfalls zollfrei lagern, sodass keine Mehrwertsteuer anfällt. Der entsprechende Bestand wird innerhalb desselben Zollfreilagers umgelagert oder in ein anderes Transitlager verbracht.

Fazit: Vorteile im Zollfreilager nutzen

Die Unterbringung im Zollfreilager bietet Silberanlegern neben der Einsparung der gesetzlichen Mehrwertsteuer viele weitere Vorteile. Bei einer Verwahrung von physischen Weissmetallen bei OrSuisse erhalten Kunden zudem Ordre-Lagerscheine, die als handelbare Wertpapiere eingesetzt werden können. So lassen sich Kaufkraft und Flexibilität des Silbers steigern.
OrSuisse ermöglicht dabei die Lagerung im Zollfreilager ohne Mindestlagergebühr.
Seit der Abschaffung der Differenzbesteuerung beim Silberkauf in Deutschland hat diese Form der Lagerung gerade für unsere deutschen Kunden deutlich an Nutzen gewonnen.

Die Vorteile des Zollfreilagers für Weissmetalle in der Übersicht

  • Beim Kauf von Silber, Platin und Palladium muss die gesetzliche Mehrwertsteuer entrichtet werden.
  • Eine Alternative stellt die Verwahrung im Zollfreilager in der Schweiz dar. Sie ermöglicht den Kauf von Silber ohne Mehrwertsteuer.
  • Die Warenlager für unverzollte und unversteuerte Güter werden von privaten Lagerunternehmen wie OrSuisse AG betrieben und vom schweizerischen Zoll überwacht.
  • Das Silber lagert segregiert in Hochsicherheitsanlagen, ist versichert und bleibt zu 100 % im Kundeneigentum.
  • Der Bestand kann jederzeit über autorisierte Händler verkauft oder erweitert werden.
  • Spezielle Ordre-Lagerscheine von OrSuisse lassen sich wie Wertpapiere einsetzen.

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