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Steuern auf Gold für Einwohner der Schweiz

Steuern auf Gold in der Schweiz in der Übersicht

Auf welche Edelmetalle werden welche Abgaben fällig?

Wer in der Schweiz lebt und in Gold oder andere Edelmetalle investieren möchte, beschäftigt sich zwangsläufig mit dem Thema Steuern. Zu entrichten sind unter Umständen Mehrwertsteuer, Einkommensteuer oder Vermögenssteuer. Und die Einreise mit Münzen oder Barren in die Schweiz kann mit Einfuhrabgaben verbunden sein. Doch wann ist Gold zu versteuern und gibt es auch Ausnahmen?

Disclaimer: Dieser Artikel stellt eine allgemeine Orientierung zum Thema Steuern auf Gold in der Schweiz dar. Er ersetzt keine fachkundige Beratung durch eine Steuerfachkraft oder einen Treuhänder. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie auch beim Schweizer Zoll oder der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

Ordner, Taschenrechner und weitere Unterlagen zum Ausfüllen der Steuererklärung.
In der Schweiz muss jährlich eine Steuererklärung erstellt werden.

Arten der Gold-Besteuerung in der Schweiz

Viele Investoren mit Wohnsitz in der Schweiz nutzen ein Goldinvestment zur Diversifikation verschiedener Anlageklassen und setzen es zur Risikominimierung innerhalb ihres Portfolios ein. Doch handelt es sich dabei um einen Teil des Vermögens, der versteuert werden muss? Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten. Denn es kommt darauf an, um welche Art von Gold es sich handelt. So fallen unterschiedliche Steuern auf Schmuck, Altgold oder Rohgold an und Anlagegold unterliegt nochmals anderen Bedingungen.

Wir gehen in diesem Kapitel näher auf die verschiedenen Steuerarten der Schweiz ein und erläutern ihre Relevanz in Bezug auf Kauf, Besitz und Verkauf von Edelmetallen. Warum die Schweiz generell ein gutes Land für Gold ist, können Sie zudem in unserem Beitrag über Gold und die Schweiz nachlesen.

Welche Silberprodukte eignen sich zum Kauf ohne MWST?

Wenn Sie in einem Ladengeschäft oder im Onlinehandel Goldschmuck kaufen, werden Sie feststellen, dass Ihnen der Händler die volle gesetzliche Mehrwertsteuer auf die Stücke berechnet. Ab Januar 2024 beläuft sich der reguläre MWST-Satz in der Schweiz auf 8.1 Prozent. Der reduzierte Satz von 2.6 Prozent gilt hingegen nur für bestimmte Nahrungsmittel, Medikamente und Druckstücke wie Zeitungen und Bücher. Der Sondersatz für Beherbergungen liegt bei 3.8 Hundertstel. Damit fällt die Mehrwertsteuer in der Schweiz wesentlich geringer aus als in anderen europäischen Ländern oder den EU-Staaten, in denen sich die Abgaben auf 17 bis 25 Prozent belaufen.

Die gute Nachricht für Edelmetallinvestoren: Der Kauf von Anlagegold ist in der Schweiz und der gesamten EU von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Dies ist in der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) Artikel 44 festgehalten. Das heisst es werden keine Umsatzabgaben auf die Nettohandelspreise aufgeschlagen. Dazu muss das Anlage- oder Bankengold allerdings genau definierte Kriterien erfüllen, denn Goldmünze ist nicht gleich Goldmünze und auch bei Goldbarren gibt es Einschränkungen. Erfahren Sie mehr hierzu im Kapitel «Definition von Anlagegold» weiter unten auf dieser Seite.

Wer jedoch Weissmetalle aus Silber, Platin oder Palladium zu Anlagezwecken kauft, muss ebenfalls Mehrwertsteuer auf Schmuck, Münzen oder Barren entrichten. Bei einer anschliessenden Wertlagerung im Zollfreilager kann Anlagesilber sowie Investmentprodukte aus den beiden Graumetallen jedoch mehrwertsteuerfrei erworben werden. Wie das funktioniert, erfahren Sie im Abschnitt «Edelmetalle im Zollfreilager».

Einkommensteuer

Physische Goldmünzen und Goldbarren, die unter die Kategorie Anlagegold fallen (siehe unten) sowie weisse Edelmetalle, müssen in der Schweiz bei der Steuererklärung als Vermögenswerte angegeben werden. Darunter können ebenfalls Sammlermünzen fallen. Begründet wird dies durch die eventuell zu entrichtende Vermögenssteuer. Das gilt ebenfalls für teure Schmuckstücke, die nicht zu den klassischen Gebrauchsgegenständen zählen. Einen Ehering oder die goldene Armbanduhr müssen Sie in der Regel in der Steuererklärung nicht angeben, das diamantenbesetzte Goldcollier schon eher. Im Zweifelsfall sollten Sie Ihren Steuerberater oder einen Schmuckexperten fragen.

Eine Einkommensteuer auf den Kapitalgewinn aus Veräusserungen gibt es in der Schweiz nicht. Ausser Sie sind als professioneller Händler qualifiziert.

Es empfiehlt sich, die Anschaffungsbelege zu archivieren, um den Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf nachweisen zu können. Das gilt gleichermassen für Münzen und Barren aus Gold oder Silber sowie für hochwertigen Echtschmuck.

Vermögenssteuer

Im europäischen Vergleich ist die in der Schweiz übliche Vermögenssteuer eher ungewöhnlich. Sie betrifft alle vermögenden Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und wird auf Ebene der Kantone und Gemeinden erhoben. Daher fallen sowohl die Freibeträge pro Jahr von Kanton zu Kanton unterschiedlich hoch aus, als auch die Vermögenssteuer selbst. Je nach Summe der gesamten Vermögenswerte einschliesslich der Edelmetalle werden Steuern erhoben. Dabei wird der Wert der Münzen oder Barren zum Ende eines jeden Kalenderjahres auf Basis der dann geltenden Edelmetallpreise festgelegt und kann über die Kurslisten Direkte Bundessteuer der Eidgenössischen Steuerverwaltung abgerufen werden.

Tipp: Klicken Sie auf «Suche einzelner Titel» und wählen Sie anschliessend die erweiterte Suche aus. Wenn Sie dort in der Titelgruppe «Münzen und Edelmetalle» auswählen, gelangen Sie schneller zum Ziel.

Verschieden grosse Golbarren auf einem Holztisch liegend
Bei der Steuererklärung müssen die Wertgegenstände genau definiert werden.

Definition von Anlagegold

Ob beim Kauf von Goldbarren oder Goldmünzen Mehrwertsteuer erhoben wird, richtet sich nach der Definition von Anlagegold. Das ist bei Goldbarren noch vergleichsweise einfach geregelt. So sieht das Edelmetallkontrollgesetz vor, dass Gold in Barren- oder Plättchenform mindestens einen Feingehalt von 995 Tausendstel oder 99,5 Prozent besitzen muss. Darüber hinaus muss das Gold einen Stempel eines anerkannten Prüfers oder Schmelzers aufweisen.

Bei Goldmünzen sind die Kriterien deutlich enger gefasst. Zunächst ist auch hier der Goldfeingehalt ausschlaggebend. Dieser muss bei mindestens 900/1000 liegen. Zudem müssen die Münzen nach 1800 geprägt worden sein. Historische Goldmünzen, die älter sind, fallen in der Schweiz sowie in der EU nicht unter die Kategorie Bankengold und sind daher beim Kauf mehrwertsteuerpflichtig. Überdies müssen die Bullion- oder Sammlermünzen in ihrem jeweiligen Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel (gewesen) sein. Nicht zuletzt darf der Verkaufspreis einer Münze den aktuellen Goldpreis um nicht mehr als 80 Prozent übersteigen.

Münzen, die als offizielles Geldmittel eingesetzt werden können, erkennen Sie in den meisten Fällen am aufgeprägten Nennwert. Hier gibt es jedoch auch Ausnahmen. Dazu zählt zum Beispiel die beliebte Bullionmünze Krügerrand. Die Goldausgabe wird grundsätzlich ohne Nennwert geprägt. Dennoch gilt sie als gesetzliches Zahlungsmittel in Südafrika. Zur Ermittlung ihres Gegenwerts wird der aktuelle Goldpreis zugrunde gelegt.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Goldmünzen zu einer Feinunze, die als Anlage- oder Bankengold international anerkannt sind. Zudem können Sie im Beitrag Hinweise zu Edelmetallbarren und -münzen mehr zu diesem Thema erfahren.

BezeichnungFeingehaltNennwertHerkunftsland
Britannia999,9/1000100 GBPGrossbritannien
China Panda999,0/1000500 CNYChina
Krügerrand916,7/1000(ohne)*Südafrika
Maple Leaf999,9/100050 CADKanada
Eule von Athen, Silbermünzbarren (2019)999,0/1000NiueNiue
Känguru999,9/1000100 AUDAustralien
Krügerrand (seit 2017)999,9/1000SüdafrikaSüdafrika
Vreneli900,0/100020 FrankenSchweiz
Wiener Philharmoniker999,9/1000100 EuroÖsterreich

* Kein Nennwert aufgeprägt. Gesetzliches Zahlungsmittel in Südafrika nach aktuellem Goldkurs

Steuern bei der Einfuhr von Gold in die Schweiz

Privatanleger, die Gold in die Schweiz einführen möchten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen mit Einfuhrsteuern rechnen. Gehandhabt wird diese Steuer ähnlich wie die Mehrwertsteuer, weshalb hier nahezu die gleichen Bestimmungen gelten. Das bedeutet, wenn Sie Goldschmuck einführen möchten, muss dieser beim Grenzübertritt angemeldet werden, sofern er nicht ursprünglich in der Schweiz gekauft und die Freigrenze überschreitet.

Anlagegold, das bei einem Auslandaufenthalt gekauft wurde, muss hingegen bei der Heimkehr in die Schweiz nicht versteuert werden. Auch hierbei sollten Sie die Definition von Anlagegold (siehe oben) beachten. Eine Besonderheit ergibt sich zudem bei nachgeprägten Münzen auf historischer Basis. Darunter fallen zum Beispiel die Nachprägungen der Klassiker Dukaten oder Kronen, die von der Münze Österreich produziert werden, oder die Centenario-Goldmünzen der Mexican Mint. Da es sich hierbei um Bullionmünzen handelt, die speziell für den Anlagemarkt gefertigt sind und nicht um eine staatliche Umlaufprägung, sind diese steuerpflichtig.

Anders verhält es sich bei echten historischen Umlaufmünzen (nach 1800 entstanden) wie zum Beispiel auch das Goldvreneli zu 20 Schweizer Franken, das zwischen 1897 und 1949 millionenfach geprägt wurde. Dies kann wie Bankengold ohne Limit und steuerfrei eingeführt werden. Gegebenenfalls müssen Sie bei einer Kontrolle Auskünfte über Menge und Herkunft des Goldes geben. Im Zweifelsfalle können Sie sich auch vorab beim Schweizer Zoll informieren.

Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in unserem Artikel Einfuhr von Gold in die Schweiz.

Weisse Edelmetalle im Zollfreilager

Während also die meisten Goldanlageprodukte beim Kauf von der Mehrwertsteuer befreit sind, trifft dies wie erwähnt nicht auf die weissen Edelmetalle zu. Ungeachtet ihres Feingehalts und des Jahrgangs sind Barren oder Münzen aus Silber, Platin oder Palladium beim Erwerb grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig. Das macht insbesondere Silber auf den ersten Blick als Anlageprodukt unattraktiver. Doch es gibt eine legale Möglichkeit, die MWST auf Weissmetalle einzusparen. Denn wenn Sie ihre Ware nach dem Kauf im Fachhandel nicht mitnehmen, sondern gleich ins Zollfreilager zur Aufbewahrung anliefern lassen, entfallt die Abgabe.

In unserem Artikel Edelmetalle lagern im Zollfreilager erfahren Sie, wie der mehrwertsteuerfreie Kauf von Silberwaren gelingt.

Steuern auf Gold in der Schweiz als Übersicht

  • Je nachdem, um welches Gold es sich handelt, müssen Sie als Schweizer Einwohner Steuern auf das Edelmetall leisten.
  • Die in der Schweiz gebräuchlichen Abgaben sind Mehrwertsteuer, Einkommensteuer und Vermögenssteuer.
  • Zudem können Steuern bei der Einfuhr von Gold erhoben werden. Eine Besonderheit stellen hierbei auch Nachprägungen von historischen Goldmünzen dar.
  • Anlagegold ist von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Doch Gold ist nicht gleich Gold und die Definition von Bankengold ist eng gefasst.
  • Im Gegensatz zu Gold sind auch Bullionwaren aus Silber, Platin oder Palladium mehrwertsteuerpflichtig. Doch bei Lagerung im Zollfreilager lässt sich die MWST ganz legal einsparen.

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